Garden Hotel Krefeld

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Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit.
Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Garden Hotel Krefeld.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

in Anlehnung an die Richtlinien des Hotel- und Gaststättenverbandes
sowie an die Mindestkonditionen gemäß der Kooperationsvereinbarung FairFairs

  1. Wird ein Hotelzimmer bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Bestellung und Zusage können mündlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder elektronisch erfolgen. Falls eine fömliche Bestätigung aus technischen oder zeitlichen Gründen nicht oder nicht mehr möglich ist, genügt die Bestellung und Bereitstellung durch das Hotel.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen hieraus:
    • Verpflichtung des Hotels ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten;
    • Verpflichtung des Vertragspartners ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
  3. Rechtlich ist ein einmal geschlossener Beherbergungsvertrag einseitig nicht mehr kündbar. Nimmt der Vertragspartner das bestellte Hotelzimmer, aus welchem Grund auch immer, nicht oder nur teilweise in Anspruch (Stornierung, verspätete Anreise, verfrühte Abreise), so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis der Hotelleistung für den gesamten Buchungsumfang nach Aufforderung zu bezahlen. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet der Besteller zusammen mit dem Kunden dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.
  4. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene oder stornierte Zimmer bzw. Kontingente nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten und wird hierzu alle ihm verfügbaren und angemessenen Möglichkeiten ausschöpfen. Kann das Hotel stornierte oder nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig in zeitlich vollem Umfang und zum vollen Preis vergeben, so entfällt der Anspruch des Hotels gegenüber dem Vertragspartner. Wenn dies nur teilweise (in Bezug auf Nächte oder Preis) gelingt, hat das Hotel Anspruch auf den Fehlbetrag. Die anderweitig erzielten Einnahmen werden dem Vertragspartner erstattet. Den Erfolg (100% Auslastung) oder Misserfolg anderweitiger Vermietung dokumentiert das Hotel durch Vorlage seiner tageweisen Auslastungs-Statistik des Front-Office-Programms.
  5. Das Hotel hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Abweichend von Bargeld kann auch mit Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden.
  6. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise müssen die Zimmer bis 12:00 Uhr geräumt sein.
  7. Gerichtsstand ist der Betriebsort als Ort der Leistungserfüllung und somit Krefeld; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden / Vertragspartners werden nicht anerkannt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  8. Abweichende Vereinbarungen wie Rücktrittsfristen ohne oder mit reduzierten Kosten, Vorauszahlungsforderungen, das Einräumen von Optionen, Zahlung per Verrechnungsscheck oder auf Ziel sind möglich, bedürfen aber der Schriftform und werden nur nach Zustimmung des Hotels wirksam. Bei Internetbuchungen werden Rücktrittsfristen vom Hotel saisonabhängig definiert und dem Vertragspartner vor Abschluss des Beherbergungsvertrages eindeutig bekannt gegeben.
  9. Das Hotel behält sich vor, vereinbarte Preise bei Veränderungen des gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuersatzes auch nach Vertragsabschluss entsprechend anzupassen.
  10. Wurde vom Hotel oder im gegenseitigen Einvernehmen eine Optionsfrist gesetzt und diese vom Besteller innerhalb der Frist nicht positiv ausgeübt, ist das Hotel berechtigt, die optionale Reservierung ohne weitere Ankündigung  aufzuheben.
  11. Wurde vom Hotel oder im gegenseitigen Einvernehmen eine Frist für eine Vorauszahlung oder Fristen für mehrere Teil-Vorauszahlungen gesetzt und diese vom Vertragspartner nicht eingehalten, so ist das Hotel nicht verpflichtet, die Reservierung weiter aufrecht zu erhalten.
  12. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, haftet jedoch nicht für Schäden, die durch nicht oder zur falschen Zeit erledigte Weckaufträge entstehen.
  13. Zu Händen des Kunden bestimmte Post-, Sach- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, hotelinterne Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
  14. Liegen gelassene Sachen werden nur auf Wunsch sowie auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt liegengelassene Sachen sechs Monate kostenlos auf.
  15. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hotels. Das Hotel haftet nur im Rahmen der Verschuldenshaftung. Ein eventueller Schaden muss vor dem Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
  16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche - wirksame - ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle ab sofort getätigten Rechtsgeschäfte.

Stand: 21. März 2005

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...das gut gelaunte Hotel mit den drei ***!
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