AGB – Garden Hotel Krefeld

Lieber Gast,

Bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Garden Hotel Krefeld.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für Zimmer und/oder sonstige Leistungen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand oder Erweiterung des Vertragsumfanges, kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß 3.6 verlangen oder erhöhen.

3.8 Das Hotel kann zu Beginn oder während des Aufenthaltes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag verlangen, soweit diese nicht bereits gemäß 3.6 oder 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung zustimmt. Vereinbarungen erfolgen in Textform.

4.2 Wurde eine kostenfreie Rücktrittsfrist vereinbart, kann der Kunde bis dahin zurücktreten, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels entstehen. Das Recht erlischt nach Ablauf der Frist.

4.3 Ist ein Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Nicht anderweitig vermietete Zimmer:

  • 90 % für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück
  • 70 % für Halbpensionsarrangements
  • 60 % für Vollpensionsarrangements

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Wenn vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer Frist kostenfrei zurücktreten kann, darf das Hotel innerhalb dieser Frist zurücktreten, wenn andere Anfragen zu den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

5.2 Erfolgt die vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht, kann das Hotel zurücktreten.

5.3 Das Hotel darf aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich zurücktreten, insbesondere bei:

  • höherer Gewalt oder von ihm nicht zu vertretenden Umständen
  • Zimmerbuchungen mit irreführenden oder falschen Angaben
  • Gefährdung des Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens des Hotels
  • gesetzeswidrigem Zweck des Aufenthaltes
  • Verstoß gegen 1.2

5.4 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Frühere Bereitstellung ist nicht gewährleistet.

6.3 Am Abreisetag sind Zimmer bis 12:00 Uhr zu räumen. Spätere Nutzung kann bis 18:00 Uhr mit 50 % und danach mit 90 % des Logispreises berechnet werden. Der Kunde kann geringere Ansprüche nachweisen.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist gleichgestellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht anders geregelt.

7.2 Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Bargeld, Wertpapiere über 800 € oder sonstige Wertsachen über 3.500 € bedürfen gesonderter Vereinbarung.

7.3 Parkplätze begründen keinen Verwahrungsvertrag. Haftung nur gemäß 7.1.

7.4 Weckaufträge, Post und Warensendungen werden sorgfältig behandelt. Haftung nur nach 7.1.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Annahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Krefeld. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Krefeld.

8.3 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.

8.4 Alternative Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2025 – Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen.

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